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zu: "Nachkriegsstudierende"

"Eignungsprüfung"

Auf der Ebene der Fakultäten am Zulassungsverfahren Beteiligte nutzten auch das Mittel einer "Eignungsprüfung", um eine Rangfolge innerhalb der Gruppe der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber herzustellen. An der Universitäts- und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten fand eine solche am 18. April 1950 statt:Uta Krukowska, Ärztliche Ausbildung im Nachkriegsdeutschland. Das Beispiel Hamburg, Hamburg 2000, S. 64-65  

'Um aus der Zahl von 150 Bewerbern diejenigen auszuwählen und für die Zulassung vorschlagen zu können, welche für das Studium der Zahnheilkunde eine wirkliche Begabung zeigen, wurden die Bewerber sowohl einer persönlichen Unterredung als auch einer Geschicklichkeitsprüfung unterzogen. Die Unterredung fand an vier verschiedenen Tagen statt, und zwar unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Bürger-Prinz, bzw. seines Oberarztes Herrn Prof. Dr. Jacob, unter Teilnahme von Herrn Prof. Dr. Schuchardt oder von Herrn Oberarzt Prof. Dr. Brosch und den übrigen Mitgliedern des Fakultätsausschusses. Auf Grund mangelnder Persönlichkeitsentwicklung, geistiger Bedürfnislosigkeit oder völliger Einseitigkeit wurden(...)die Hälfte aller Bewerber auf ein Semester zurückgestellt bzw. gänzlich abgelehnt. Die übrigen 67 Bewerber(...)wurden(...)zu einer Geschicklichkeitsprüfung geladen. Nach einer Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Fabian erfolgte die Einteilung der Bewerber in 5 Gruppen, welche durch einen älteren Studenten jeweils den einzelnen Prüfungsabschnitten zugeführt wurden. Zur Prüfung der Handfertigkeit musste in der vorgeschriebenen Zeit von 15 Minuten ein 24 cm langes Stück Draht nach einer Vorlage zu einem Stern gebogen werden. Das Tastempfinden wurde durch feiner oder gröber gekörntes Sandpapier, durch Unterscheidung ungleich starker Bleche und Abschätzen verschieden schwerer Metallstücke geprüft. Die Fähigkeit im Erkennen geringer Farbunterschiede wurde anhand einer Farbtafel, wie sie bei den Augenärzten gebräuchlich ist, festgestellt, während die Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit durch das Modellieren einer stilisierten Blume in Plastellin unter Beweis gestellt werden musste. Zur Durchführung dieser Aufgabe, für welche jedem Prüfling ebenfalls eine Vorlage zur Verfügung stand, wurden 45 Minuten Zeit bewilligt. Zur Beurteilung des mehr oder weniger gut entwickelten Gesichtssinnes wurden dem Bewerber 3 Gesichtsmasken vorgelegt. Gewisse Unterschiede im Bereiche der Mundpartien sollten erkannt und beschrieben werden, um gleichzeitig einen Eindruck von der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit des Prüflings zu gewinnen. Die Beurteilung der Leistungen wurde nach dem früher gebrauchten Verfahren und nach Angabe von Prof. Schuchardt von einigen älteren Dozenten durchgeführt.' 

 

 
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