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zu: "Nachkriegsstudierende"

Anzahl der Studienplätze

"In der Nachkriegszeit herrschte ein allgemeiner Numerus clausus: Die Anzahl der Studienplätze wurde von der britischen Besatzungsmacht festgelegt[...]Als zum Sommersemester 1950 sämtliche Bestimmungen der britischen Besatzungsmacht bezüglich der Zulassung zum Studium außer Kraft gesetzt wurden, war damit zunächst auch der Numerus clausus aufgehoben. Jedoch hielt die Universität von sich aus daran fest. Die von der britischen Besatzungsmacht verfügten Zulassungsbeschränkungen waren als Mittel zur Berufslenkung eingesetzt worden. Auf der Grundlage von Umfragen durchgeführte Bedarfsschätzungen hatten zur Folge gehabt, daß insbesondere der Zugang zum Medizinstudium beschränkt worden war. Hier schien die Anzahl der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber den geschätzten Bedarf an Ärztinnen und Ärzten um ein Vielfaches zu übertreffen. Hingegen hatte eine verstärkte Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Juristinnen und Juristen als erforderlich gegolten. Eine aus Gründen der Berufslenkung beschränkte Zulassung zum Studium war gemäß dem im Frühjahr 1949 verabschiedeten Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich, garantierte dieses doch die Freiheit der Berufswahl. Die Beibehaltung des Numerus clausus nach Aufhebung der von der britischen Besatzungsmacht verfügten Zulassungsbeschränkungen wurde nunmehr an die Studienmöglichkeiten der Universität, an personelle und materielle Gegebenheiten gebunden; ein Aspekt, der auch schon vor dem Sommersemester 1950 berücksichtigt worden war."Uta Krukowska, Ärztliche Ausbildung im Nachkriegsdeutschland. Das Beispiel Hamburg, Hamburg 2000, S. 20-21        

 
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