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zu: "Nachkriegsstudierende"

Zulassung zum Studium

"Am 2. August 1945 wurden die in der Zeit des Nationalsozialismus an der Hamburger Universität ausgesprochenen Studienzulassungen widerrufen[...]

Anläßlich einer Rundfunkansprache erläuterte der für die hamburgische Schulverwaltung verantwortliche Senator, Heinrich Landahl, am 22. August 1945 die Bedingungen, welche nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates für die Zulassung zum Studium gelten sollten[...]

Alle diejenigen, welche für das erste Nachkriegssemester, das Wintersemester 1945/46, unter den von Senator Landahl erläuterten Bedingungen zugelassen worden waren und die auch im zweiten Nachkriegssemester an der Universität Hamburg studieren wollten, mußten sich nach dem Wintersemester 1945/46 unter veränderten Bedingungen erneut um die Zulassung zum Studium bewerben.

Diejenigen, welche die Zulassung für das zweite Nachkriegssemester erhalten hatten und die auch im dritten Nachkriegssemester an der Universität Hamburg studieren wollten, mußten sich nach dem Sommersemester 1946 nicht noch einmal bewerben. Die Zulassungsbescheide des zweiten Nachkriegssemesters stellten eine verbindliche Studiengrundlage dar.

Die in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg getroffenen Anordnungen, welche sich auf die Zulassung zum Studium an der Hamburger Universität bezogen, wurden in ihren Grundzügen von der britischen Besatzungsmacht bestimmt.

Die von der britischen Besatzungsmacht getroffenen Anordnungen wurden zum Sommersemster 1950 außer Kraft gesetzt.

Zum Wintersemester 1950/51 trat eine seitens der Universität Hamburg erarbeitete Zulassungsordnung in Kraft, welche die bis zu diesem Zeitpunkt in verschiedenen Vorschriften geregelten Vorgänge des Zulassungsverfahrens zusammenfaßte."Uta Krukowska, Ärztliche Ausbildung im Nachkriegsdeutschland. Das Beispiel Hamburg, Hamburg 2000, S. 14-16  

 

 
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